Impfungen

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Letzte Aktualisierung 12. Juni 2022

Dienstag bis Donnerstag möglich: folgende Impfstoffe sind für gesetzlich Versicherte vorrätig und ohne Termin in der Praxis zu erhalten – Privatversicherte benötigen ein Rezept für den Impfstoff, damit die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Vereinfachte Hinweise zu den Impfungen (in Anlehnung an die StiKo):

  • Grippeschutz/Influenza: Jährlich im Oktober-Februar
  • Pneumokokken (Lungenentzündungserreger): Ab dem 61. Lebensjahr Grundimmunsierung empfohlen.
  • Gürtelrose: Ab dem 61. Lebensjahr
  • Gebärmutterhalskrebs/Peniskrebs: für Mädchen und Jungen empfohlen, vor dem 15. Lebensjahr 2 Impfungen, nach dem 15. Lebensjahr 3 Impfungen erforderlich
  • Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Kinderlähmung: alle 10 Jahre

Für folgende Impfungen mit Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin:

  • Hepatitis A und B, Meningokokken (Hirnhautentzündung), Tollwut, FSME (Hirnhautentzündung durch Zeckenbiss), Typhus, Japan-Encephalitis